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Was bieten wir?

Eine kompetente, schnelle, unkomplizierte Streitschlichtung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten. Sie sparen dadurch Zeit, Nerven und Geld.

Es gibt in jeder Stadt Schiedspersonen, die eine Streitschlichtung übernehmen. Name und Anschrift der zuständigen Schiedsperson erfahren Sie bei der örtlichen Polizei, den zuständigen Amtsgerichten und Dienststellen der  Städte und Gemeinden.

Wer konkret für Ihre Streitschlichtung zuständig ist, hängt vom ständigen Aufenthaltsort des Streitgegners ab.

Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang gültig und direkt vollstreckbar.

Schiedspersonen finden Sie...

über die Seitenreferenz (in der blauen Farbe, oben rechts auf dieser Internetseite) unter dem Punkt "Seite auswählen... Ihre Schiedsstelle".

Eine andere Quelle bietet www.streitschlichtung.nrw.de

In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten

wie z.B.

•    Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück?
•    Der Mieter kürzt ungerechtfertigt die Miete?
•    Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige eines Baumes oder Strauches zu Ihnen herüber?
•    Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen?
•    Sie fühlen sich durch Rauch oder Lärm des Nachbarn belästigt?

Hier und in vielen anderen Streitigkeiten können wir Ihnen weiterhelfen. Häufig können wir beobachten, dass bereits ein Gespräch mit der Schiedsperson "Bewegung" in eine Sache bringt.

Grenzen sind uns aber durch das Schiedsamtsgesetz NRW gegeben; deshalb behandeln wir z.B. keine Familiensachen oder notarielle Angelegenheiten. 

Bei bestimmten Delikten des Straftechts

wie z.B.

•    Beleidigung
•    Körperverletzung
•    Sachbeschädigung
•    Hausfriedensbruch
•    Bedrohung und
•    Verletzung des Briefgeheimnisses

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Sie müssen jedoch vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch unternehmen. Erst danach können Sie ggf. mit einer Privatklage zu Gericht gehen. Hier ist eine Drei-Monats-Frist zu beachten.

Was können Sie bei uns erwarten?

Bei uns Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch
•    schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven.
•    kostengünstig und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
•    Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig.

Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.

Wie sind wir zu erreichen?

Auf den üblichen Kommunikationswegen per Telefon, E-Mail oder Post. Ganz wichtig dabei ist: Wo wohnt derjenige, gegen den Sie vorgehen wollen? Nur die Schiedsperson aus dessen Wohnbereich ist für Sie zuständig. Für unsere Bezirke können Sie das unter dem Punkt "Ihre Schiedsstelle" nachschlagen.

Außerdem erteilen Ihnen Ihr zuständiges Amtsgericht, die Polizei sowie die zuständigen Dienststellen Ihrer Kommune Auskunft.

Wir sind nicht unbezahlbar

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen, i.d.R. um die 50 EUR.

Kommt es zu einer Einigung und die Parteien schließen einen Vergleich, so werden diese Kosten  zwischen den Parteien auch mal geteilt.